|
|
Chemische Betriebsmittel für die Wasseraufbereitung eines öffentlichen Bades
Empfehlung des figawa-Arbeitskreises „Schwimmbeckenwasseraufbereitung“ 01/2005
Um eine nach gültigen Richtlinien geplante und gebaute Aufbereitungsanlage optimal zu betreiben, wird eine Reihe von chemischen Stoffen benötigt. Die Stoffe werden im einschlägigen Handel z. T. in unter-schiedlichen Qualitäten und Konzentrationen angeboten, so dass es dem Betreiber eines Bades nicht ohne weiteres möglich ist, qualitativ geeignete Produkte auszuwählen.
Grundsätzlich sind nur Produkte einzusetzen, deren Inhaltsstoffe und Konzentrationen vom Lieferanten konkret genannt werden, deren Sicherheitsdatenblatt nach § 14 der Gefahrstoffverordnung vorliegt und deren Inhaltsstoffe in der DIN 19 643 benannt sind. Für kennzeichnungspflichtige Produkte gemäß Ge-fahrstoffverordnung § 20 ist eine Betriebsanweisung durch den Nutzer zu erstellen.
Dieser Leitfaden soll einen Überblick über die technischen Möglichkeiten der Anwendung verbunden mit einem optimalen Nutzen geben. (mj)
Download
zurück
|
|